- 1.
Ein Angebot der
Volkswagen Group Charging GmbH (Elli). (Impressum & Rechtliche Hinweise)
- 2.
Mit Stand vom 01.09.2023 setzt sich der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt des Antrags auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, (Textlink:) www.bafa.de (www.bafa.de) ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen. Der Erwerb (Kauf oder Leasing) darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen. Seit dem 01.09.2023 ist der Kreis der Antragsberechtigten auf Privatpersonen reduziert. Das Fahrzeug muss mindestens 12 Monate in Deutschland auf den Antragsteller zugelassen werden. Wird das Fahrzeug geleast, kann die jeweils volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden.Bei Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs, verbunden mit dessen Zulassung und Antragsstellung beim BAFA im Jahr 2023, beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 € 6.750 € (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 4.500 €, Herstelleranteil i. H. v. 2.250 €), von über 40.000 € bis zu maximal 65.000 € 4.500 € (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.000 €, Herstelleranteil i. H. v. 1.500 €), sofern das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird. Bei Antragstellung im Jahr 2024 beträgt der Umweltbonus für reine Elektrofahrzeuge bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 45.000 € 4.500 € (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.000 €, Herstelleranteil i. H. v. 1.500 €).Der Herstelleranteil, übernommen von der
Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Sie finden die entsprechenden Positionen auf der Rechnung ausgewiesen. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils.Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der jeweils geltenden Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden.Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Die Gewährung des Umweltbonus endet spätestens am 31.12.2024.Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem
Volkswagen Partner oder unter www.bafa.de.
- 3.
Ein Angebot der
Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden. [Impressum und Rechtliche Hinweise]
- 6.
Keyless Access unterstützt Sie im Rahmen der Systemgrenzen.
- 7.
Wenn Sie ein Neufahrzeug kaufen, haben Sie die Möglichkeit, die digitalen Dienste von VW
Connect bzw. VW
Connect Plus oder
WeConnect bzw.
WeConnect Plus für die unentgeltlich angebotene initiale Vertragslaufzeit zu nutzen. Zur Nutzung der VW
Connect bzw. VW
Connect Plus oder
WeConnect bzw.
WeConnect Plus Dienste für die ID. Familie benötigen Sie ein
Volkswagen ID Benutzerkonto und müssen sich mit Benutzername und Passwort anmelden. Nach erfolgreichem Anlegen des
Volkswagen ID Benutzerkontos und der Verknüpfung mit Ihrem Fahrzeug können Sie die fahrzeug-, länder-, software- und ausstattungsabhängigen digitalen Dienste für eine initiale Vertragslaufzeit unentgeltlich nutzen. Hierzu ist ein separater VW
Connect bzw. VW
Connect Plus oder
WeConnect bzw.
WeConnect Plus Vertrag mit der
Volkswagen AG online unterwww.myvolkswagen.netoder über die App
„Volkswagen“ (erhältlich im App Store und Google Play Store) abzuschließen. Die tatsächliche Länge der unentgeltlichen Vertragslaufzeit hängt davon ab, wann Sie die digitalen Dienste aktivieren. Spätestens ab dem neunzigsten Tag nach Erstauslieferung beginnt sich die unentgeltlich angebotene initiale Vertragslaufzeit automatisch zu verringern. Sie können die exakte Vertragslaufzeit für Ihr jeweiliges Fahrzeug, auf
myVolkswagen www.myvolkswagen.net einsehen.Einige mobile Online-Dienste von
WeConnect /
WeConnect Plus oder VW
Connect / VW
Connect Plus können nur über die App
„Volkswagen“ bedient werden. Zur Nutzung der kostenfreien App wird ein Smartphone mit geeignetem iOS oder
Android Betriebssystem und eine SIM-Karte mit Datenoption mit einem bestehenden oder separat abzuschließenden Mobilfunkvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Mobilfunkprovider benötigt. Durch den Datenaustausch über das Internet können, abhängig von Ihrem jeweiligen Mobilfunktarif und insbesondere beim Betrieb im Ausland, zusätzliche Kosten (z. B. Roaming-Gebühren) entstehen. Die mobilen Online-Dienste stehen für die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit zur Verfügung und können während der Vertragslaufzeit inhaltlichen Änderungen unterliegen. Welche Dienste in den Paketen
WeConnect und
WeConnect Plus oder VW
Connect und VW
Connect Plus enthalten sind, kann von Land zu Land variieren. Die Verfügbarkeit ist ebenfalls abhängig von Fahrzeugmodell, Ausstattung und installierter Softwareversion. Dies gilt auch für die Dienstleistungen von Drittanbietern. Nähere Informationen erhalten Sie unterconnect.volkswagen.com und bei Ihrem
Volkswagen Partner. Bitte beachten Sie außerdem die aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen für die digitalen Dienste der ID. Familie.
- 8.
Zur Nutzung der kostenfreien App wird ein Smartphone mit geeignetem iOS oder
Android Betriebssystem und eine SIM-Karte mit Datenoption mit einem bestehenden oder separat abzuschließenden Mobilfunkvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Mobilfunkprovider benötigt. Durch den Datenaustausch über das Internet können, abhängig von Ihrem jeweiligen Mobilfunktarif und insbesondere beim Betrieb im Ausland, zusätzliche Kosten (z.B. Roaming-Gebühren) entstehen.
- 9.
App‑Connect ermöglicht grundsätzlich die Nutzung der Technologien Apple
CarPlay und
Android Auto. Die beiden Technologien liegen in der Verantwortlichkeit von Apple und Google wodurch die
Volkswagen AG keinen Einfluss auf die länderspezifische Verfügbarkeit von Apple
CarPlay und
Android Auto hat und somit die Disponibilität der jeweiligen Technologie länderabhängig unterschiedlich ausfallen kann. Die Verfügbarkeit von Apple
CarPlay kann unterhttps://www.apple.com/de/ios/feature-availability/#apple-carplayund die für
Android Auto unterhttps://www.android.com/intl/de_de/auto/in Erfahrung gebracht werden. Die Funktionen können während der Vertragslaufzeit inhaltlichen Änderungen unterliegen, bzw. eingestellt werden. Um Ablenkung zu vermeiden, lassen sich während der Fahrt nur zertifizierte Apps starten. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang auch, dass manche Apps nicht für jede der zwei Technologien angeboten werden.Informationen zur Kompatibilität von Smartphones finden Sie für Apple
CarPlay unterhttps://apple.com/de/ios/carplay/, für
Android Auto unterhttps://android.com/intl/de_de/auto/. Apple
CarPlay ist eine Marke von Apple Inc.
Android Auto ist eine Marke von Google LLC.
- 10.
Abhängig vom Land, Modell und Telefonanbieter.
Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen der Fahrzeuge gegen Mehrpreis.Bitte beachten Sie auch unseren Konfigurator für eine Übersicht der aktuell verfügbaren Modelle und Ausstattungen.
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und
Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.